Das neue Gesetz über die Patientenverfügung –
Seit dem 1. September 2009 ist die gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen in Kraft. Sie bestimmt, unter welchen Bedingungen und in welcher Form der letzte Wille von Menschen in Bezug auf seine ärztliche Behandlung am Lebensende in schriftlicher Form gültig ist. Verschiedene Aspekte zu diesem schwierigen Thema Patientenverfügungen werden im Folgenden aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet.
- Was genau bedeutet eine Patientenverfügung?
- Unter welchen formalen Voraussetzungen ist sie gültig?
- Brauche ich überhaupt eine Patientenverfügung?
- Welche Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung standen zur Debatte?
- Wo liegen die Vorteile dieser Regelung? Wo liegen die Gefahren?
- Welche gesellschaftlichen Gruppen und Persönlichkeiten befürworten das Gesetz, welche stehen diesem aus welchen Gründen skeptisch gegenüber?
- Wie kommentieren die Medien das Gesetz?
- Wie kann die Patientenverfügung zu einer wirkungsvollen und beruhigenden Willenserklärung für die Zukunft werden?
- Wo gibt es Beratungsmöglichkeiten in Bezug auf Fragen rund um die Patientenverfügung?
- Eine Linkliste mit den wichtigsten Hinweisen zur Patientenverfügung
Wo gibt es Beratungsmöglichkeiten in Bezug auf Fragen rund um die Patientenverfügung? Besonders die Kirchen haben ein Interesse daran, dass Entscheidungen über eine potenzielle Lebensverkürzung, wenn auch unter besonderen Umständen, nicht leichtfertig getroffen werden.

Deshalb bieten diese Beratungen hinsichtlich der Notwendigkeit und des Inhaltes einer Patientenverfügung an. Von besonderem Wert sind auch die Hospizbewegungen, die über profunde Kenntnisse und Probleme für das Lebensende verfügen. Sie haben Erfahrungen im Umgang mit Schwerstkranken in ihren letzten Monaten. Es ist jedoch besonders ratsam, sich mit dem eigenen Arzt über die Abfassung einer Patientenverfügung zu unterhalten.

Wichtig ist es, sich nicht blauäugig auf sehr teure Beratungen einzulassen. Es ist billiger, Mitglied in einer Hospizbewegung zu werden und dann deren Angebote kostenlos wahrzunehmen als sich auf sündteure juristische Beratungen einzulassen.
Politische Entscheidungsfindung Der Entscheidung waren langfristige Debatten im Bundestag und der Öffentlichkeit und ein großer Einsatz von Justizministerin Brigitte Zypries vorausgegangen, da hier der Kern ethischer Überzeugungen von Menschen betroffen ist. Denn hier werden in Deutschland hochkontrovers diskutierte Fragen der aktiven und passiven Sterbehilfe berührt. Eine Neuregelung dieser Frage ist nötig geworden, da die moderne Gerätemedizin lebensverlängernde Maßnahmen ermöglicht, die in Widerspruch zum individuellen Wunsch nach einem würdigen Lebensende geraten können.
Bereits im September 2003 wurde von Zypries die Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" eingesetzt, die im Juni 2004 ihre Regelungsvorschläge der Öffentlichkeit präsentierte. Hintergrund: In Deutschland haben immerhin schon 9 Millionen Menschen eine Patientenverfügung verfasst, deren Gültigkeit lange Zeit umstritten war. Seit dem 1. September dieses Jahres herrscht nun rechtliche Klarheit.
Was genau bedeutet eine Patientenverfügung? Das neue Gesetz zur Patientenverfügung gestattet es jedem Volljährigen, im Voraus festzulegen, ob und wie er später ärztlich behandelt werden will, falls er seinen Willen nicht mehr selbständig äußern kann. Damit sind vor allem Fälle gemeint, in denen sich Patienten wegen lang andauernder Bewusstlosigkeit oder schwerer Hirnschäden nicht mehr selbst äußern können. In den Verfügungen kann festgelegt werden, ob die Ärzte alle Möglichkeiten moderner Medizin ausschöpfen sollen, um das Leben zu erhalten, oder ob sie auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten sollen wie zum Beispiel auf Bluttransfusionen, künstliche Beatmungsmethoden oder künstliche Ernährung, wenn der Patient dies schriftlich festgelegt hat. Möglich ist auch, in einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson zu benennen, die bei einer schweren Krankheit Entscheidungen stellvertretend für den Patienten treffen kann.
Unter welchen formalen Voraussetzungen ist eine Patientenverfügung gültig? Die Verfügung muss schriftlich getroffen und eigenhändig unterschrieben sein. Betreuer und Bevollmächtigter sind an die Patientenverfügung gebunden. Es ist aber sinnvoll, dass ein Vorsorgebevollmächtigter eingesetzt wird, der den Willen des Patienten interpretiert und gegen oft widerständige Instanzen durchsetzt. Im Prinzip sind Patientenverfügungen nicht an eine spezifische Form (mit Ausnahme der Schriftlichkeit) gebunden. Eine Beglaubigung der Verfügung ist nicht von Nöten! Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs  (BGH) vom 17. März 2003 sind Patientenverfügungen (wie auch aktuelle Willensäußerungen) prinzipiell verbindlich. Dies ergibt sich aus dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Die Missachtung des in einer Patientenverfügung geäußerten Willens könnte auch als Körperverletzung strafbar sein.
Brauche ich überhaupt eine Patientenverfügung? Die Möglichkeit der Formulierung einer rechtlich verbindlichen Patientenverfügung stellt ein Angebot dar, mehr nicht. Wer den Unwägbarkeiten des Lebens keine Sicherungen in dieser Hinsicht entgegen stellen will, der lässt es einfach bleiben wie der Psychiater Klaus Dörner, der mancher medizinischen Entwicklung skeptisch gegenüber steht: "Ich weiß es heute nicht, ich kann es nicht wissen! Ich will es auch nicht wissen. Ich will mit diesen Unwägbarkeiten leben. Ich will, 
dass auch diese Unwägbarkeiten bis zum Ende meines Lebens mein Leben bestimmen, auch die Unwägbarkeiten, in denen mir völlig fremde Menschen per Zufall nach einem Verkehrsunfall als Ärzte oder Krankenschwestern nach ihrem Gutdünken aus der Situation entscheiden!" (Zitat aus evangelisch.de) Die Patientenverfügung kann eine Hilfe sein; Doch es hängt vom Einzelnen ab, wie er zu diesem Ansatz steht. Darüber sollte im näheren privaten Bezugsfeld jedes potenziell Betroffenen gesprochen werden. Drei Voraussetzungen sollten erfüllt sein, damit die Patientenverfügung zum Tragen kommt:
- Der Patient ist nicht mehr einwilligungsfähig, das heißt er kann nicht mehr selbst entscheiden.
- Der Patient befindet sich in einer Situation, bei der jede lebenserhaltende Maßnahme ohne Aussicht auf Besserung ist und das Sterben nur verlängern würde.
- Es stellt sich die Frage, ob auf eine mögliche Behandlung verzichtet oder eine begonnene Behandlung beendet werden soll.
Die Patientenverfügung sollte aber keinesfalls eine offene Auseinandersetzung über diese Themen im näheren Umfeld ersetzen.
Warum ein Gesetz? Welche Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung standen zur Debatte? Für viele mit diesem Thema befassten Instanzen war es der Wunsch, eine klare Rechtslage herbeizuführen. Sowohl Ärzte als auch staatlich eingesetzte Betreuer oder Familienangehörige mussten lange Entscheidungen im rechtlichen Niemandsland treffen – eine zusätzliche Belastung in einer ohnehin schon schwierigen Bewertungssituation. Im Bundestag wurden seit dem Jahr 2003 parteiübergreifend drei große Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung debattiert. Der Entwurf des Abgeordneten Joachim Stünker von der SPD betont das Selbstbestimmungsrecht des Patienten – sein Entwurf ist in dem jetzt verabschiedeten Gesetz verwirklicht worden. Die Schriftlichkeit der Willensbekundung ist für ihn das zentrale Element der Patientenverfügung. Dazu wird kein genauer Krankheitsverlauf skizziert, da in der Realität kaum zwischen tödlichem und nicht-tödlichem Verlauf einer Krankheit unterschieden werden könne. Für Wolfgang Bosbach hingegen ist der Schutz des Lebens wichtig, gerade wenn der Patient nicht mehr für sich selbst sprechen kann. Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion aus Bergisch Gladbach plädierte deshalb dafür, die Reichweite der Patientenverfügung zu begrenzen. Er verwies auf zahlreiche Fälle, in denen sich in einem konkreten Krankheitsverlauf der Patient von seinem vorher formulierten Willen distanziert habe. Außerdem kritisiert Bosbach, dass gerade die Palliativmedizin in Deutschland noch in den Kinderschuhen stecke. Die Gesetzesinitiative des CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller beabsichtigte, Betreuer und Ärzte dazu zu verpflichten, Patientenverfügungen voll anzuerkennen. Patientenverfügungen sollten sogar in mündlicher Form anerkannt werden. Dabei würden alle Krankheiten als dem Patientenwillen unterliegend anerkannt. Am Ende setzte sich ein Entwurf im Bundestag nach einer anspruchsvollen Debatte durch, was zeigt, dass das Thema mit der gebührenden Ernsthaftigkeit angegangen und bewertet wurde.

Was sind Vorteile der Regelung? Wo liegen die Gefahren? Justizministerin Zypries weist auf die zunehmende Rechtssicherheit und die Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts des Menschen durch eine Patientenverfügung hin. Dazu betont sie immer wieder, dass der letzte Wille eine Sache intensiven Dialogs mit dem persönlichen Umfeld ist. Der letzte Wille eines Menschen darf für die eigene Familie und Verwandtschaft keine Überraschung sein. Eine Patientenverfügung eröffnet die Chance für eine reflektierte Auseinandersetzung mit dem Thema des letzten Willens. Auch für das behandelnde Personal sind klare Wegmarken gegeben, welche Maßnahmen in einem bestimmten Fall gewünscht sind und welche nicht. Damit lassen sich massive rechtliche Problemlagen im Vorhinein verhindern. Willensäußerungen sind jedoch nicht immer in vollständiger Klarheit auf Papier zu bannen. Dazu kann sich unter bestimmten Bedingungen ein im Voraus geäußerter Wille des Patienten auch ändern. Sätze wie "Im Falle meiner anhaltenden Bewusstlosigkeit verfüge ich ...", gefolgt von dem Wunsch, Beatmung und künstliche Ernährung nach dem Zeitpunkt X abzustellen, scheinen beispielsweise klare Willensäußerungen darzustellen. Wie riskant solche Vorgaben sein können, zeigt ein Beispiel der Sozialpolitikerin und Ethikexpertin Margot von Renesse, geschildert auf www.evangelisch.de. Sie hat das Risiko einer in die Zukunft projizierten Willensäußerung im eigenen familiären Umfeld erlebt. Ihr Schwager hatte schriftlich den Wunsch formuliert, dass behandelnde Ärzte nach sechs Wochen Koma alle lebenserhaltenden Therapien einstellen sollten. Der unwahrscheinliche Fall trat bald darauf ein. Seine Ehefrau weigerte sich jedoch, als Bevollmächtigte die bestehende Verfügung im Krankenhaus durchzusetzen. Drei Wochen nach seiner selbst gewählten Frist zur Abschaltung der Apparate wachte der Mann aus dem Koma auf und ist heute wieder in der Lage Auto zu fahren. Sicher, hier liegt ein Extremfall vor, aber die Realität übersteigt oft die vorwegnehmende Fantasie des Menschen. Kirchliche Vertreter weisen darauf hin, dass der Lebenswille von Menschen zunimmt, je näher sie praktisch dem Tode kommen. Deshalb seien antizipierende Willensäußerungen immer zu interpretieren. Durch die Patientenverfügung sollte kein zu leichtfertiger Umgang mit dem eigenen Lebensende ermöglicht werden. Als legalisierte Form des Suizids ist das Instrument nicht geeignet – es sind viele Sicherungen gegen den Missbrauch eingebaut. Ein Motto kann jedoch als Leitfaden für eine geeignete Patientenverfügung betrachtet werden: Je konkreter die Willensäußerung bezogen auf ärztliche Behandlungsmaßnahmen ist, desto verbindlicher wird die Patientenverfügung. Die Patientenverfügung darf nicht zu ökonomischen Zwecken missbraucht werden, indem sie beispielsweise zur Voraussetzung für die Aufnahme eines Menschen in ein Pflegeheim gemacht wird. Auch sollte sie nicht als "Einverständniserklärung zum kassenverträglichen Frühableben" (Heribert Prantl) uminterpretiert werden. Die Patientenverfügung ist aber eine Chance, um die palliativmedizinische Versorgung zu verbessern und die Gesamtsituation in der Pflege zu optimieren.
Welche gesellschaftlichen Gruppen und Persönlichkeiten befürworten das Gesetz, welche stehen diesem aus welchen Gründen skeptisch gegenüber? Die katholische Kirche, die aus Glaubensgründen ein Deutungsmonopol über die Frage von Leben und Tod beansprucht, lehnt naturgemäß eine gesetzliche Regelung ab. In verschiedenen Stellungnahmen hat sich die Kirche gegen das Gesetz ausgesprochen. Dennoch werden nicht alle Aspekte des Gesetzes von kirchlicher Seite abgelehnt. Die Katholische Kirche hat deshalb eine Christliche Patientenverfügung entwickelt. Eine aktive Sterbehilfe wird dabei kategorisch ausgeschlossen. Auch die evangelische Kirche ist gegenüber einem Gesetz zur Patientenverfügung skeptisch. Der Vorsitzende der "Kammer für Öffentliche Verantwortung" der EKD und emeritierter Professor für Systematische Theologie/Ethik an der Universität Heidelberg, Wilfried Härle, hält das Verfassen von Patientenverfügungen in vielen Fällen für sinnvoll, nicht aber ein Gesetz über Patientenverfügungen. Dieses öffne einer Klagewelle Tür und Tor, sagte er der FAZ.
Die deutsche Hospizstiftung hat sich zu einer umfassenden Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende entwickelt. Für sie ist die Lebenserhaltung auch in schwierigen Fällen erste Priorität. Das Gesetz zur Patientenverfügung wird von der Stiftung deshalb kritisiert, da eine solch schwerwiegende Entscheidung ohne Inanspruchnahme einer anspruchsvollen Beratung kaum seriös zu treffen sei. Deshalb bietet die Hospizstiftung eine umfassende Beratung an (s. Linkliste).
Der Sozialverband VDK Deutschland begrüßt die Durchsetzung des Primats der Selbstbestimmung im Gesetzentwurf zur Patientenverfügung, weist aber darauf hin, dass sich der Autor vor dem Abfassung eines solchen Dokuments genau informieren solle.
Wie kommentieren die Medien das Gesetz? Die Frankfurter Allgemeine Zeitung begrüßt einerseits die rechtliche Klarheit mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Patientenverfügung. Sie verweist jedoch darauf, dass die Bedingungen für einen würdigen Tod abhängig vom medizinischen und sozialen Umfeld seien. Zu oft würden Patientenverfügungen vorschnell und aus Angst motiviert formuliert. In der Süddeutschen Zeitung wird die Qualität der politischen Debatte über das ernsthafte Thema Patientenverfügungen hervorgehoben. Dabei sticht die Tatsache hervor, dass Abgeordnete ihre Standpunkte frei von Parteigesichtspunkten artikulierten. Das gültige Gesetz wird als Kompromiss zwischen dem konservativen Bosbach- und dem sehr liberalen Zöller-Entwurf betrachtet. Für Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung ist das Gesetz über die Patientenverfügung von historischer Bedeutung, weil es erstens das Ergebnis einer Grundsatzdiskussion ist, die in Deutschland vor 31 Jahren begann, als der Jurist Wilhelm Uhlenbruck das erste deutschsprachige "Patiententestament" formulierte und zweitens, weil dieses Gesetz dem Kranken nach vielen Jahrhunderten der Entmündigung ein Selbstbestimmungsrecht auch in Bezug auf den eigenen Tod zuweist. In der Bild kommen verschiedene Perspektiven zur Patientenverfügung zu ihrem Recht – in einer Serie von Fällen, die das für und wider der Anwendung beziehungsweise Nichtanwendung von Patientenverfügungen demonstrieren. Die Serie beginnt mit der Story Der qualvolle Tod von Günter Marquardt – die Ärzte ignorierten seine Verfügung. Allerdings bezieht sich dieser Fall auf einen ärztlichen Kunstfehler bei einer Magenspiegelung, so dass hier das Ziel der Ärzte, das Leben des Patienten gegen dessen verfassten Willen zu retten, mit anderen Motivationen als der Nicht-Einhaltung einer Patientenverfügung zu begründen ist. In einem weiteren Beitrag der Bild wird die Arbeit der Sterbebetreuerin Gita Neumann dargestellt. Diese setzt Patientenverfügungen wörtlich um und begleitet Menschen bis in den Tod. Dabei hilft die Patientenverfügung, die spezifischen Wünsche beim letzten Gang mit dem Sterbenden gezielt umzusetzen – sei es der Geruch, die Atmosphäre durch Kerzen am Sterbebett, Lieblingsmusik im Hintergrund. Frau Neumann ist vom Sinn der Patientenverfügung überzeugt: "Keiner darf gezwungen werden, über seinen eigenen Tod nachzudenken und eine Patientenverfügung auszufüllen. Aber diejenigen, die eine erstellen, müssen auch sicher sein können, dass sie umgesetzt wird." Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) (Internet www.derwesten.de) veranstaltete das Extra-WAZ-Nachtforum Medizin im Knappschaftskrankenhaus Bochum zum Thema Patientenverfügungen. Renommierte Ärzte, Juristen und Sozialethiker diskutierten über die Bedeutung dieses Dokuments. Das Problem bei einer Behandlung von Schwerstkranken seien nicht die Patientenverfügungen, sondern das Fehlen solcher, erläutert Privatdozent André Gottschalk vom veranstaltenden Bochumer Krankenhaus. Ohne eine Patientenverfügung tendierten Ärzte dazu, der unbedingten Lebensrettung die Priorität einzuräumen. Patientenverfügungen können somit helfen, ein Dilemma des ärztlichen Berufsstandes im konkreten Einzelfall zu lösen.  Professor Michael Zenz vom selben Klinikum wies darauf hin, dass die Patientenverfügung jedoch nicht dafür geeignet ist, bestimmte medizinische Maßnahmen festzuschreiben. Insgesamt wahren die Medien die Balance und stellen die Vorteile und Gefahren des Gesetzes in sinnvoller Weise gegenüber. Dabei fällt der Rückgriff auf Expertenurteile positiv ins Auge. Ebenso bieten mehrere Medien konkrete Ratschläge zur Formulierung einer Patientenverfügung an.
Wie kann die Patientenverfügung zu einer wirkungsvollen und beruhigenden Willenserklärung für die Zukunft werden? Eine Patientenverfügung kann dann eine vernünftige Maßnahme für die Zukunft sein, wenn sie unter bestimmten Voraussetzungen abgefasst wurde. Eine kompetente Beratung ist erforderlich, die mögliche zukünftige Szenarien wie beispielsweise ein potenzielles Wachkoma umfasst. Die Formulierungen sollten nicht eins zu eins aus Textbausteinen übernommen, sondern individuell formuliert werden. Dazu sollte der letzte Wille nicht nur rein medizinische, sondern möglichst auch psychosoziale Aspekte umfassen. Und die verlangten (Nicht-)Maßnahmen sollten auch begründet werden, damit sich der behandelnde Arzt ein klares Bild von der Präferenzstruktur des Patienten machen kann. Hierzu zählt ein kurzer Abriss über das Wertesystem des Autors der Patientenverfügung. Die einmal formulierte Patientenverfügung sollte jederzeit und ohne großen finanziellen Aufwand zu verändern sein, da sich der eigene Wille durch die Kenntnis neuerer medizinischer oder gesellschaftlicher Entwicklungen durchaus ändern kann. Ein Update der Patientenverfügung ist alle zwei bis drei Jahre sinnvoll. Mit der Einsetzung eines oder mehrerer Vorsorgebevollmächtigter kann die Verfügung in vertrauensvolle Hände gelegt werden. Dazu sollte die Patientenverfügung für das relevante Personal zügig zur Verfügung stehen. Hier empfiehlt sich die professionelle Aufbewahrung bei einem Anwalt oder einer sonstigen Bezugsperson. In konkreten Streitfällen zwischen beteiligten Instanzen regelt das Gesetz die Modalitäten einer gerichtlichen Auseinandersetzung, aber im Prinzip sorgt die Regelung dafür, gerichtliche Auseinandersetzungen erheblich zu reduzieren.
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